ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)

SEIL REAL ESTATE GmbH [SEIL], 01. Januar 2024

1. GELTUNGSBEREICH DER AGB
1.1 Die vorliegenden AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags, in dem sich SEIL zu Leistungen gegenüber seinen Vertragspartnern („Kunden“) verpflichtet („Vertrag“), falls nicht in dem Vertrag abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1.2 Die AGB gelten auch für alle hier nicht explizit genannten Geschäftstätigkeiten (z.B. Beratungstätigkeit) von SEIL.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SEIL ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich in dem Vertrag zustimmt.

2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 SEIL schuldet nur die im Vertrag vereinbarte (Dienst-)Leistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Erstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines Erfolgs ist nur dann von SEIL geschuldet, wenn dies in dem Vertrag vereinbart wird.

2.2 Von Dritten erteilte Auskünfte, Informationen und Unterlagen, die SEIL an den Kunden übermittelt, prüft SEIL nur, wenn dies vereinbart ist.

2.3 Entgegen § 613 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) ist SEIL berechtigt, einen Dritten mit der vertraglich bestimmten Leistung zu beauftragen.

2.4 SEIL wird die Sorgfalt ausüben, die für ein qualifiziertes Mitglied seiner Berufssparte angemessen ist. SEIL ist kein Vertreter oder Mitarbeiter des Kunden und wird sich auch nicht als solcher darstellen.

2.5 Vergütungen und sonstige vom Kunden geschuldete Zahlungen sind zzgl. der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer an SEIL zu zahlen.

3. MAKLERTÄTIGKEIT VON SEIL
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im Rahmen eines Maklervertrages zwischen SEIL und dem Kunden.

3.1 Vorrangig gelten die laut Angebot/Vertrag oder sonstiger Korrespondenz vereinbarten Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision. Sofern eine Flächenoption, eine Laufzeitoption, ein Anmietrecht und/oder ein Vormietrecht vereinbart werden, erhöht sich die Maklerprovision für Mietverträge um eine weitere Monatsmiete.

3.2 Maklerprovisionen für Mietverträge sind fällig und zahlbar nach wirksamem Zustandekommen eines nachgewiesenen und/oder vermittelten Mietvertrags.

3.3 Maklerprovisionen für Kaufverträge sind fällig und zahlbar nach wirksamem Zustandekommen eines nachgewiesenen und/oder vermittelten Grundstücks- oder Anteilskaufvertrages.

3.4 SEIL ist berechtigt, auch für den Hauptvertragspartner des Kunden entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Soweit dem Kunden vorgestellte Objekte als „provisionsfrei“ gekennzeichnet sind, wird SEIL ausschließlich vom Hauptvertragspartner vergütet und eine Maklerprovision bei Nachweis oder Vermittlung eines derartigen Objekts nicht vom Kunden geschuldet.

3.5 Maklerleistungen von SEIL sind der Nachweis und/oder die Vermittlung eines Hauptvertrages. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Tätigkeit von SEIL. Ein Rücktritt vom oder eine Aufhebung des Hauptvertrags lässt den Maklerprovisionsanspruch unberührt. Der Maklerprovisionsanspruch besteht auch, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen wird. Wirtschaftlich gleichwertig ist ein Vertrag insbesondere dann, wenn er mit abweichenden Regelungen oder anders als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag zustande kommt, aber mit dem angestrebten Geschäft identisch ist und in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht (z.B. Share Deal – Asset Deal).

3.6 Vorkenntnisse von nachgewiesenen Objekten hat der Kunde SEIL unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach dem Objektnachweis durch SEIL, mitzuteilen.

3.7 An den Kunden weitergeleitete Angaben und Informationen liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Prüfung obliegt dem Kunden, SEIL übernimmt hierfür keine Haftung, soweit die Informationen nur weitergegeben werden. Berechnungen, Annahmen und Schätzungen für die Zukunft sind unverbindlich. Übermittelte Angebote von Dritten sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit widerrufbar. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben bis zum Abschluss des Hauptvertrages vorbehalten.

3.8 Die Weitergabe von durch SEIL übermittelten Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SEIL zulässig. Gibt der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung übermittelte Informationen an einen Dritten weiter und schließt dieser einen Hauptvertrag, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des vertraglich vereinbarten Entgelts auf Basis dieses Hauptvertrages und zum Ersatz des ggf. weitergehenden aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens verpflichtet.

4. BEWERTUNGSTÄTIGKEIT VON SEIL
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im Rahmen eines Vertrages zwischen SEIL und dem Kunden über Bewertungen, Gutachten und Berichte („Valuation“).

4.1 Alle Ergebnisse der Valuation hinsichtlich des Zustands und der Eigenschaften des Grundstücks und der Gebäude beruhen ausschließlich auf der Besichtigung des betreffenden Grundstücks durch SEIL und auf den durch den Kunden oder durch den Kunden instruierte Dritte übergebenen Informationen und Unterlagen.

4.2 Tag der Valuation ist der Tag der Besichtigung, es sei denn, es wird etwas Abweichendes vereinbart. Der Tag der Valuation gilt für allgemeine Marktbedingungen sowie auch für den Zustand/baulichen Zustand der betreffenden Grundstücke.

4.3 Die in der Valuation genannte Währung ist EURO.

4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, SEIL Anweisungen zu geben, welche die Ergebnisse des Bewertungsgutachtens verfälschen könnten.

4.5 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Valuation widerspricht. SEIL ist verpflichtet, den Kunden hierauf schriftlich hinzuweisen.

5. HAFTUNG VON SEIL
5.1 Die Haftung von SEIL, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5.2 Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 5.1 gilt nicht, wenn und soweit Produkthaftungsansprüche vorliegen, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, wenn eine Garantie übernommen und/oder wenn Leib, Leben oder Gesundheit verletzt wurden.

5.3 Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 5.1 gilt nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, wenn und soweit eine Deckung des Schadens durch eine Versicherung von SEIL gegeben ist. Die Haftung von SEIL ist jedoch in diesem Fall in der Höhe auf maximal EUR 1.000.000,00 beschränkt.

5.4 Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 5.1 gilt nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt wurden. Die Haftung für wesentliche Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die Haftung von SEIL ist jedoch in diesem Fall in der Höhe auf maximal EUR 1.000.000,00 beschränkt.

5.5 Vertragliche Zusicherungen von SEIL sind keine Garantien, sondern begründen nur eine vertragliche Verpflichtung von SEIL in Bezug auf die Zusicherung.

6. KÜNDIGUNG
6.1 Durch die Kündigung des Vertragsverhältnisses werden die bis dahin entstandenen Ansprüche der Parteien nicht berührt. Kündigungen des Vertrags haben schriftlich zu erfolgen.

6.2 Unbeschadet vertraglicher oder gesetzlicher Kündigungsrechte können beide Parteien diesen Vertrag kündigen, (i) wenn über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird, (ii) wenn das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt hat, (iii) wenn die andere Partei eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, oder (iv) wenn Vollstreckungsmaßnahmen gegen die andere Partei erfolglos gewesen sind. § 649 S. 2 und S. 3 BGB gelten entsprechend für die Ansprüche von SEIL.

7. ABTRETUNG UND AUFRECHNUNG
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte an Dritte abzutreten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes zwischen den Parteien oder in dieser Vereinbarung vereinbart.

7.2 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.

8. SONSTIGES
8.1 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.

8.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und dem Vertrag nicht zuwider läuft.

SEIL REAL ESTATE GmbH
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Frankfurt am Main

Geschäftsführer:

Maximilian Seil eingetragen unter HRB 123980 bei AG Frankfurt am Main
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